Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen
Laut § 39 JustG NRW sollen alle Übersetzungen in Deutschland von ermächtigten Übersetzern bescheinigt werden. Daher überprüfe ich die Richtigkeit und Vollständigkeit von ausländischen
Übersetzungen.
Technische Übersetzung
Für die Anerkennung medizinischer Approbationen
Für technische Bedienungsanleitungen
Für kaufmännische Verträge
Lektorat
Beratung bei und Korrektur von akademischen oder literarischen Texten
Notarielles Dolmetschen
Sprachliche Begleitung bei der Schließung von notariellen Verträgen
Standesamtliches Eheschließungspaket
Informationsaustausch zur Eheschließung (sowohl persönlich wie auch telefonisch)
Begleitung bei der Anmeldung der Eheschließung
Übersetzung und Bescheinigung von zwei Standard-Unterlagen